Berichtspflicht Seit 1984

Bundestagsbericht über Parteienrechenschaftsberichte

Berichtspflicht seit 1984

Seit dem 1. Januar 1984 besteht die Berichtspflicht des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Rechenschaftsberichte der Parteien (vgl. WEB Rechenschaftsberichte 2020 von SPD, CDU, Grünen, AfD und CSU). Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gibt hierzu eine Unterrichtung ab (WEB).

CDU-Rechenschaftsbericht 2020

Für das Jahr 2020 weist der Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands folgende Finanzdaten aus (WEB):

  • Gesamteinnahmen: 69,2 Millionen Euro
  • Gesamtausgaben: 68,8 Millionen Euro
  • Überschüsse: 0,4 Millionen Euro
  • Zuwendungen natürlicher Personen: 15,62 Millionen Euro
  • Staatliche Mittel: nicht angegeben

Rechenschaftsbericht 2022

Der Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands für das Kalenderjahr 2022 ist noch nicht veröffentlicht (WEB).

Fazit

Die Berichterstattung über die Rechenschaftsberichte der Parteien ermöglicht Transparenz über die Finanzierung des politischen Lebens in Deutschland. Die Veröffentlichung der Finanzdaten schafft eine Grundlage für die Überprüfung möglicher Unregelmäßigkeiten und trägt so zur Integrität und Glaubwürdigkeit des politischen Systems bei.


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